Für die Gründung eines Security-Unternehmens (Ausübung eines Bewachungsgewerbes) ist mind. ein Gewerbeschein nötig. Diese erhält man beim örtlichen Gewerbeamt.
Daneben muß man über die fachliche Eignung verfügen, welche durch die Sachkundeprüfung §34a Gewerbeordnung nachgewiesen werden kann. Diese ist immer notwendig, wenn man in einem Sachkunderelevanten Bereich tätig werden möchte. Wenn Ihr Security-Unternehmen nicht in einem Sachkunderelevanten Bereich arbeitet, reicht auch die 80-stündige Unterrichtung für Gewerbetreibende für das Bewachungsgewerbe.
Sollte der neue Security-Unternehmer bereits über Vorkenntnisse verfügen kann er von der Prüfung bzw. Unterrichtung befreit werden. Details zu den Befreiungstatbeständen finden sich insbesondere in §5 bzw. §17 der Bewachungsverordnung.
Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie hier.